AG „Sexualisiertes Fehlverhalten“

„Die Scham muss die Seite wechseln“

Giséle Peticot, 2024

Die Arbeitsgruppe (bzw. Fachgruppe) „Sexualisiertes Fehlverhalten“ bei meet B(w) ist Teil des Themenfeldes Sichtbarkeit & Empowerment und verfolgt vor allem ein klares Ziel: Aufklärung, Unterstützung und strukturelle Verbesserung im Umgang mit sexualisiertem Fehlverhalten innerhalb der Bundeswehr. meet B(w) versteht sich als Unterstützungswerkzeug für Gleichstellungsbeauftragte, Vorgesetzte und Interessierte. Als Netzwerk von Frauen für Frauen in der Bundeswehr ist es uns ein besonderes Anliegen die Belange, Sorgen und Ängste der Frauen ernst zu nehmen und aktiv an einer Lösung zu arbeiten.

Größter Fokus von meet B(w) liegt auf:

  • Sensibilisierung & Sichtbarkeit für ein oft tabuisiertes Problem im Bewusstsein der Truppe.
  • Förderung einer Kultur, in der Betroffene sich sicher äußern können und durch das Netzwerk gestärkt werden.
  • Lessons Learned durch Einbezug von Erfahrungen und Perspektiven von Betroffenen.
  • Unterstützung und Förderung einer Null-Toleranz-Kultur innerhalb der Bundeswehr.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt bezeichnet jeden Übergriff auf die sexuelle Selbstbestimmung. Die Täter – weit überwiegend sind es Männer, auch wenn sexualisierte Gewalt ebenfalls von Frauen ausgehen kann – zwingen den Betroffenen ihren Willen auf. Es geht also nicht um Lust oder Erotik, sondern um Machtverhalten. Sexualisierte Gewalt wertet Menschen durch sexuelle Handlungen oder Kommunikation gezielt ab, demütigt und erniedrigt sie. § 177 StGB – Einzelnorm

Nicht nur körperliche Übergriffe wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch zählen zu dieser Form von Gewalt. Auch sexuelle Belästigungen und jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation zählen dazu – obszöne Worte und Gesten, aufdringliche und unangenehme Blicke, das Zeigen oder Zusenden sexueller Inhalte und/oder von Pornografie.

Sexualisierte Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Nach repräsentativen Befragungen erleben zwei von drei Frauen in ihrem Leben sexuelle Belästigung. Jede siebte Frau wird Opfer schwerer sexualisierter Gewalt. Frauen mit Behinderung sind zwei bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen.

Aber auch Männer sind nicht nur Täter, sondern können ebenfalls Opfer sexistischer Übergriffigkeit durch andere Männer und durch Frauen sein. Repräsentative Befragungen zeigen: Jeder dritte Mann ist bereits Opfer sexistischer Übergriffe geworden. 

Sexuelle Belästigung

Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommen in zahlreichen Unternehmen und Organisationen vor.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Oktober 2019 eine Studie veröffentlicht: Demnach hat jede elfte erwerbstätige Person in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz erlebt. Frauen sind doppelt so häufig betroffen wie Männer. 

Betroffene können sich direkt gegen Täter oder Täterinnen wehren und bei ihrer Arbeitsstelle Schutz und Hilfe einfordern. Darüber hinaus sind manche Formen der sexuellen Belästigung auch strafrechtlich relevant – nämlich dann, wenn sie mit körperlichen Übergriffen einhergehen. Ein entschiedenes Vorgehen gegen Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und schafft eine starke, respektvolle Unternehmenskultur. Entscheidend ist es, Arbeitgeber und Beschäftigte zu befähigen, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen, sie zu ermutigen hinzusehen und zu zeigen, wie man dem wirksam entgegentreten kann. § 184i StGB – Einzelnorm

Digitale Gewalt

Bei digitaler Gewalt greifen Täter und Täterinnen im Internet an – per Chat, E-Mail oder in sozialen Netzwerken. Besonders häufig sind Frauen und Mädchen betroffen. Bei digitaler Gewalt geht es den meisten Tatpersonen darum, die ausgewählte Person zu ängstigen oder zum Schweigen zu bringen. Sie wollen sie herabsetzen, ihren Ruf schädigen, sie sozial isolieren, zu einem bestimmten Verhalten nötigen oder erpressen. Dafür nutzen sie das Internet oder verschaffen sich zum Beispiel direkt Zugriff auf das Mobiltelefon oder den Computer des Opfers. Digitale und analoge Gewalt gehören eng zusammen. So berichten viele Schutzeinrichtungen, dass sich Stalking oder häusliche Gewalt fast immer auch über Messenger, E-Mails oder Soziale Medien vollzieht. Denn digitale Medien schaffen für Gewalt völlig neue Räume: Die Täter und Täterinnen sind rund um die Uhr online und können dabei anonym bleiben. Über soziale Medien erreichen sie ein großes Publikum.

Fallzahlen zu allen Phänomenen digitaler Gewalt lassen sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht umfassend abbilden. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtet Straftaten“ weist für 2023 17.193 weibliche Opfer in der Fallgruppe „Digitale Gewalt“ aus. Die Dunkelziffer dürfte jedoch weitaus höher sein, da nicht alle Vorfälle zur Anzeige gebracht werden.

Mobbing

Mobbing ist fortgesetzte Gewalt einer Person oder Gruppe gegenüber einer anderen Person. Hinter Mobbing steckt eine Dynamik, die auf Macht und Kontrolle in größeren Gruppen abzielt. Normalerweise gibt es einen oder wenige Angreiferinnen oder Angreifer – und eine größere Zahl Unbeteiligter, die nicht eingreifen, aber stillschweigend dazu beitragen.

Die einzelnen Formen von Mobbing sind oftmals nicht klar von anderen Gewaltformen abzugrenzen. Üblicherweise zählen dazu das gezielte Verbreiten von Gerüchten, der Ausschluss aus Gesprächen und Entscheidungen, das Zerstören oder Vorenthalten von Arbeitsmitteln sowie abwertende und respektlose Umgangsformen. Aber auch die Zuteilung sinnloser, entwürdigender oder gesundheitsschädigender Aufgaben, das absichtliche Erzeugen von Stress oder die ungerechtfertigte Schlecht-Bewertung von Arbeitsergebnissen fallen unter die Definition von Mobbing. In besonders schweren Fällen kommt es auch zu körperlicher Gewalt.

Ausgeübt wird Mobbing eher durch Männer. Viele Täter und Täterinnen sind Vorgesetzte und im Alter zwischen Mitte dreißig und Ende fünfzig. Oft gehören sie dem Betrieb schon mehrere Jahre an. Hier zeigt sich deutlich, dass Mobbing in bestehende Macht- und Gewaltstrukturen eingebettet ist.

Mobbing gibt es in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Am weitesten verbreitet ist Mobbing am Arbeitsplatz. Ein relativ neues Phänomen ist das sogenannte Cybermobbing. Betroffene werden dabei in Chatrooms, Foren und sozialen Netzwerken oder über Mitteilungsdienste diffamiert, belästigt, bedrängt oder genötigt.

Häusliche Gewalt

Delikte häuslicher Gewalt beinhalten sowohl innerfamiliäre Gewalt als auch Partnerschaftsgewalt, unabhängig davon, ob das Opfer und die tatverdächtige Person zusammenwohnen. Es liegt bei häuslicher Gewalt immer eine persönliche Beziehung zwischen den Tatverdächtigen und Opfern vor. Delikte der Häuslichen Gewalt betreffen mit 70,5 Prozent Frauen und Mädchen überwiegend weibliche Opfer.

Im Jahr 2023 wurden 180.715 Frauen Opfer von Häuslicher Gewalt, erfasst, 5,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der erfassten Tatverdächtigen bei Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer belief sich auf 148.062. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von 5,0 Prozent.

Mehr Informationen zum Thema Häusliche Gewalt finden Sie im hier im Lagebild Häusliche Gewalt

GewSchG – Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

Quelle: Formen der Gewalt erkennen – BMBFSFJ

Opfer/Überlebende von sexueller Gewalt erleben im Nachhinein oft, dass andere ihre Schilderungen anzweifeln, ihr Verhalten während und nach der Tat hinterfragen oder ihnen Vorwürfe machen

Falsche Vorstellungen über Sexualdelikte sind weit verbreiteter. Oft verharmlosen sie sexuelle Gewalt, erzeugen Scham und Schuld bei den Betroffenen und führen dazu, dass die allermeisten Täter nie angezeigt werden.

Nach einem Übergriff sind spezialisierte Beratungsstellen eine gute Anlaufstelle. Viele bieten eine anonyme Spurensicherung und Beratung im Prozess an, falls sich jemand später zu einer Anzeige entschließt.

Victim Blaming

Die Gesellschaft schreibt den meisten Überlebendenden sexueller Gewalt eine Mitschuld zu, die sie internalisieren. Häufig führt das dazu, dass sich die Betroffenen selbst nicht als legitime Opfer erkennen. Stereotype beeinflussen die gesellschaftliche Wahrnehmung. Dies löst in vielen Opfern Scham und Schuld aus.

Auch „Fachleute“ und „Freunde“ können negativ reagieren, was bei vielen Unsicherheit auslösen und dazu führen kann, dass Betroffene keine Anzeige erstatten.

Beispiel: Wem würden Sie eher glauben, einer Ärztin oder einer Barkeeperin? Einer Frau im Hosenanzug oder einer im Minirock? Einer, die Alkohol getrunken und mit dem Täter geflirtet hat oder einer, die nüchtern und distanziert war?

Täter sind selten völlig fremd

Es gibt Auffassungen die dazu dienen, sexuelle Gewalt zu verharmlosen, zu leugnen oder zu rechtfertigen um den Täter zu entlasten und Opfer eine Mitschuld zu geben. Sie haben eine psychologische Funktion: Bei Männern geht es eher um Abwehr von Angriffen auf die Männlichkeit, bei Frauen geht es um Angstabwehr.

  1. Täter sind meist im näheren Umfeld zu finden. (Familie, Bekannte oder Kollegen, was eine Anzeige für Betroffene erschwert)
  2. Nur weil man sich nicht wehr, heißt es nicht, dass man es will. (Angst blockiert das Gehirn! – erhöht aber das Risiko einer Depression oder PTBS)
  3. Es gibt keine Standardreaktion. Gehirn schaltet Schutzmechanismus ein!

Unfassbarer Kontrollverlust

Überlebende erleben einen unfassbaren Kontrollverlust auf allen Ebenen. Körper und Psyche sind sehr eng miteinander verknüpft. Die direkte psychische Gewalt zerstört das Gefühl der körperlichen Autonomie.

Langfristig erschüttert das Erlebte bei vielen das Selbstbild, einige entwickeln Depressionen, Posttraumatischen Belastungsstörungen begleitet von Albträumen, Flashbacks und Angstzuständen. Soziale Isolation ist eine weitere Begleiterscheinung, da auch das Umfeld nicht immer verständnisvoll auf die Überlebenden reagiert.

Hilfs- und Präventionsangebote

  • Weisser Ring e.V.
    Schnelle und direkte Hilfe für Opfer von Kriminalität. Sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes.
    Onlineberatung: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung
    Telefon: 116 006
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
    Telefon: 116 016
  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“
    Telefon: 116 111
  • Hilfetelefon bei sexualisierter Gewalt
    Telefon: 0800 22 55 530
  • Telefonseelsorge
    Telefon: 0800 1110111 oder 0800 1110222
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
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