Fachliche Mitarbeit bei SK III 7 – meet B(w) fordert verbindlichen Schutz und klare Verantwortung
Am 20. Februar 2026 bereits haben wir als meet B(w) unser Positionspapier zum Umgang mit sexualisiertem Fehlverhalten beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages abgegeben. Unsere Bemühungen und Erkenntnisse der AG gehen in die nächste Runde. Im Rahmen eines Austausches mit BMVg SK III 7 bringen wir uns konkret in den Austausch ein.
Sexualisiertes Fehlverhalten verletzt die Würde der Betroffenen und erschüttert das Vertrauen in Kameradschaft und Führung. Der Umgang damit ist deshalb eine zentrale Führungs-, Organisations- und Kulturfrage. Unsere Arbeitsgruppe „STOP“ bündelt Erfahrungen und Perspektiven aus unterschiedlichen Bereichen der Bundeswehr. Auf Grundlage des Austauschs mit Betroffenen, Fachkräften und Verantwortlichen haben wir Handlungsempfehlungen entwickelt, die bestehende Maßnahmen ergänzen und weiterentwickeln sollen.
Unser Ziel ist eine Bundeswehr, in der Sicherheit, Würde und respektvolles Miteinander im Dienstalltag verlässlich erfahrbar sind.
Bestehende Kompetenzen verbinden
Aus Sicht unserer Arbeitsgruppe müssen vorhandene Anlaufstellen und Unterstützungsangebote stärker miteinander verzahnt werden. Betroffene brauchen verständliche Informationen darüber, an wen sie sich wenden können, welche Unterstützung verfügbar ist und wie ein Verfahren abläuft.
Führungskräfte benötigen klare Zuständigkeiten, fachliche Qualifizierung und Unterstützung. Schutz und Verfahrenssicherheit dürfen nicht davon abhängen, wie engagiert oder erfahren einzelne Personen vor Ort sind.
1. Null-Toleranz verbindlich umsetzen
Wir empfehlen, die Vorschrift A-2610/2 hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung und Überprüfbarkeit weiterzuentwickeln. Jede Form von sexualisiertem Fehlverhalten muss eindeutig als inakzeptabel benannt werden. Diese Haltung muss auf allen Führungsebenen sichtbar vertreten und durch konkretes Handeln umgesetzt werden.
Dazu gehören:
- Die verbindliche Dokumentation, Kontrolle und Auswertung der Maßnahmen,
- Eindeutige Verantwortlichkeiten für Prävention, Intervention und Nachsorge,
- Eine verpflichtende Prüfung möglicher Befangenheits-, Nähe- und Loyalitätskonflikte vor der Sachverhaltsaufklärung besser jedoch bei jedem Fall Abgabe der Ermittlung,
- Verständliche Handlungsleitfäden, Dokumentationshilfen für Betroffene und gut zugängliche Informationen.
Eine gelebte Null-Toleranz-Haltung bedeutet, Hinweise ernst zu nehmen und konsequent zu bearbeiten – unter Wahrung fairer Verfahren und der Rechte aller Beteiligten.
2. Spezialisierte Ermittlungsgruppen systematisch einbinden
Wir empfehlen, die regelhafte Einbindung beziehungsweise Übertragung der Ermittlung an die Ermittlergruppe des zuständigen Feldjägerdienstkommandos verbindlich zu prüfen und im jeweils zulässigen Zuständigkeitsrahmen vorzusehen. Damit kann bereits vorhandene Fachkompetenz systematisch genutzt werden. Eine spezialisierte Sachverhaltsaufklärung kann die Distanz zur unmittelbaren Befehlskette stärken, Interessenkonflikte reduzieren und Disziplinarvorgesetzte fachlich entlasten.
Wird von einer vorgesehenen Abgabe an eine spezialisierte Stelle abgesehen, sollte diese Entscheidung nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden. Die Einbindung spezialisierter Expertise ist professionelles Führungshandeln. Die Verantwortung für unmittelbar erforderliche Schutz- und Fürsorgemaßnahmen bleibt dabei bestehen.
3. Sichere Meldewege und transparente Verfahren schaffen
Betroffene müssen Unterstützung erreichen können, ohne zusätzlichen Druck oder Benachteiligung befürchten zu müssen. Beratung und formale Meldung sollten dabei klar unterschieden werden.
Wir empfehlen:
- Interne und externe Anlaufstellen sowie ihre jeweiligen Aufgaben verständlich darzustellen.
- Möglichkeiten und Grenzen vertraulicher und anonymer Meldungen transparent zu erläutern.
- Schutz vor Benachteiligung und beruflichen Nachteilen verbindlich zu berücksichtigen.
- Zuständigkeiten, Verfahrensschritte und Rückmeldungen zum Verfahrensstand nachvollziehbar zu gestalten.
- Wiederholte Schilderungen belastender Ereignisse auf das notwendige Maß zu begrenzen.
- Personenbezogene Informationen nur im erforderlichen und zulässigen Umfang weiterzugeben.
Ein zentrales Informationsportal, sichtbare Aushänge und kompakte Handlungshilfen können dazu beitragen, Zugangsbarrieren abzubauen.
4. Prävention und Ausbildung verbindlich verankern
Prävention darf nicht bei einer einmaligen Belehrung enden. Wir empfehlen jährlich wiederkehrende Informations- und Sensibilisierungsangebote, ergänzt durch geeignete digitale Lernformate. Durchführung und Teilnahme sollten dokumentiert und an die übergeordnete Stelle gemeldet werden.
Die Inhalte müssen von der Grundausbildung bis in die Führungsfortbildung fest verankert sein: in der Unteroffizier- und Offizierausbildung ebenso wie in Chef-, Kommandeur- und Spießlehrgängen.
Schwerpunkte sollten sein:
- Grenzachtung, Machtmissbrauch und sexualisiertes Fehlverhalten einschließlich digitaler Formen.
- Traumasensible Gesprächsführung und das Vermeiden suggestiver Fragen.
- Befangenheits-, Rollen- und Nähekonflikte.
- Schutz- und Interventionsmaßnahmen.
- Handlungsmöglichkeiten für Personen, die Grenzverletzungen beobachten.
Entscheidend ist, dass die vermittelten Inhalte im Dienstalltag angewendet und ihre Wirksamkeit überprüft werden.
5. Ein Kompetenzzentrum Gewaltprävention und Intervention schaffen
Wir schlagen ein Kompetenzzentrum Gewaltprävention und Intervention (KGI) vor. Es soll bestehende Strukturen fachlich unterstützen, miteinander verzahnen und die Umsetzung von Maßnahmen begleiten.
Betroffene begleiten und schützen
Das KGI sollte den Zugang zu psychosozialer, medizinischer und rechtlicher Beratung erleichtern. Qualifizierte Interventionslotsinnen und Interventionslotsen könnten Betroffene als verlässliche Ansprechpersonen begleiten, Orientierung geben und passende Unterstützung vermitteln.
Zum Schutz gehören außerdem die frühzeitige Erfassung individueller Bedürfnisse, die regelmäßige Überprüfung von Schutzmaßnahmen und die Prüfung dienstlicher Anpassungen. Dabei müssen die Wünsche Betroffener und mögliche Nachteile berücksichtigt werden.
Nachsorge sollte auch über den Abschluss eines Verfahrens hinaus möglich sein.
Führung und Fachstellen unterstützen
Das Kompetenzzentrum sollte Führungskräfte zu Schutzmaßnahmen und zum Umgang mit Betroffenen beraten sowie einheitliche Handlungshilfen, Dokumentationsvorlagen und Schulungsmaterialien bereitstellen. Die zuständigen Gleichstellungsbeauftragten sollten im Rahmen ihrer Aufgaben und Beteiligungsrechte einbezogen werden. Schnittstellen zwischen Führung, Feldjägern, Gleichstellung, Hinweisgeberstelle, Sanitätsdienst, Psychologie und weiteren Beratungsangeboten müssen klar beschrieben sein.
Auch Personen, die beruflich in die Bearbeitung belastender Fälle eingebunden sind, benötigen fachliche Begleitung und bei Bedarf Nachsorge.
6. Führungsverantwortung nachvollziehbar machen
Vorgesetzte tragen Verantwortung für Prävention, Schutz und konsequentes Handeln. Der Umgang mit sexualisiertem Fehlverhalten sollte deshalb Bestandteil der Führungsbewertung sein. Hinweisen nicht nachzugehen, Fehlverhalten zu relativieren oder erforderliche Schutzmaßnahmen zu unterlassen, muss konsequent geprüft werden. Bei festgestellten Pflichtverletzungen müssen angemessene Konsequenzen folgen. Gleichzeitig braucht Führung verlässliche Unterstützung. Klare Prozesse und spezialisierte Expertise schaffen Handlungssicherheit und entlasten Verantwortliche bei komplexen Sachverhalten.
7. Unabhängige Kontrolle und Evaluation ausbauen
Maßnahmen müssen überprüfbar sein. Wir empfehlen ein verbindliches Kontroll- und Evaluationskonzept mit:
- Regelmäßiger externer Bewertung bestehender Maßnahmen und Verfahren.
- Veröffentlichung anonymisierter, zusammengefasster Daten zur Transparenz und Weiterentwicklung.
- Rechenschaftsberichten bei auffälligen Entwicklungen sowie einer Darlegung der ergriffenen Maßnahmen.
- Stichprobenartigen Kontrollen der Durchführung, Dokumentation und Qualität von Maßnahmen im Rahmen eines klar definierten Prüfauftrags.
- Verbindlichen Verbesserungsmaßnahmen mit Fristen und anschließender Überprüfung.
- Freiwilligen, geschützten Rückmeldungen Betroffener zur Qualität von Unterstützung und Verfahren.
Das KGI könnte diese Aufgaben koordinieren. Seine eigene Arbeit muss ebenfalls unabhängig bewertet werden.
Die Zahl der Meldungen allein ist dabei kein ausreichender Qualitätsmaßstab. Mehr Meldungen können auch auf gewachsenes Vertrauen in Anlaufstellen hinweisen. Entscheidend sind zusätzlich der Umgang mit Hinweisen, die Qualität des Schutzes und die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Unsere Empfehlungen in der öffentlichen Debatte
Nach unserer Beobachtung werden inzwischen mehrere der von uns formulierten Handlungsfelder auch in der medialen Berichterstattung aufgegriffen – bis hin zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums.
Ob dabei ein direkter Bezug zu unserem Positionspapier besteht, können wir nicht beurteilen. Die inhaltlichen Überschneidungen unterstreichen jedoch die Bedeutung der Themen, die wir aus den Erfahrungen und dem fachlichen Austausch heraus benannt haben.
Für uns kommt es darauf an, dass aus der Diskussion konkrete und überprüfbare Verbesserungen entstehen. Die Perspektiven Betroffener müssen dabei auch in die Umsetzung einfließen.
